Ausbildung in Schule / Betrieb
| Betrieb | Schule |
| Ausbildungsplan Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung(bbig, hwo) →bbig - Berufsbildungsgesetz →hwo - Handwerksordnung | 16 Schulgesetze (Bundesländer) →Lehrplan →Stoffverteilung |
Geregelt sind:
Im Berufsbildungsgesetz (Bbig) festgelegt:
| Ausbilder | Auszubildener |
| Ausbildungspflicht | Lernpflicht |
| Freistellung für Unterricht/ Außerbetriebliche Ausbildung/ Prüfung | Teilnahme an allem |
| Aufsichtspflicht | Einhaltung der Ordnung |
| Ausbildungsnachweiskontrolle | Ausbildungsnachweisführung |
| Urlaubsgewährung | Erholungspflicht |
| Zeugnispflicht | Geheimhaltungspflicht |
Regelung durch Handwerksordnung (Hwo)
Die Handwerksbetriebe sind regional und fachlich gegliedert
| Innung | Handwerkskammer | |
| Mitgliedschaft | Freiwillig | Pflicht |
| Wo | regional (Stadt/Landkreis) | Kammerbezirk |
| Hauptaufgabe | gemeinsame geschäftliche Interessen fördern | Interessen vertreten / Handwerk verwalten |
| Aufgaben | - Interessen Förden - GP abnehmen - Weiterbildungsmöglichkeiten bieten - wirkt bei Berufsbildung mit - etc. | - Erlass der Prüfungsordnung - Führung der Handwerks-/ Lehrlingsrolle - Beaufsichtigung der Innungen/ Kreishandwerkschaften - Durchführen der ÜLU - Bildung Prüfungsausschuss - Überwachung der Ausbildung in rechtlicher Hinsicht - etc. |
dient Schutz von schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen: Jugendlichen, werdenden Müttern, Schwerbehinderten
Gesetzte:
Dem Bruttolohn werden Steuern und Sozialversicherungen Abgezogen → Nettolohn
| Lohnsteuer | 14 - 45 % Je nach Steuerklasse & Einkommen |
| Kirchsteuer | 8 - 9 % der Lohnsteuer nur Kirchenmitglieder |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer |
| Krankenversicherung | 14,6 % (hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber) | Private / gesetzliche Krankenversicherung | |
| Rentenversicherung | 9,3 % | Deutsche Rentenversicherung | Generationenvertrag: Zahlungsverpflichtete bezahlen Renten der älteren Rest aus Steuern |
| Pflegeversicherung | 3,05 % (hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber) | Krankenkassen | |
| Arbeitslosenversicherung | 2,4 % (hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber) | Bundesagentur für Arbeit | |
| Unfallversicherung | vollständig vom Arbeitgeber | BG |
Unten Aufgeführt sind die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, diese deckt den Großteil der Zivil & Strafprozesse ab Außerdem gibt es Gerichtsbarkeiten für spezifische Bereiche (arbeits- finanz- oder verwaltungsgerichtsbakeit)
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof
| < 7 Jahre | nicht Geschäftsfähig |
| 7 - 18 Jahre | beschränkt Geschäftsfähig (Geschäfte können nachträglich von Eltern genehmigt werden) |
| > 18 Jahre | voll Geschäftsfähig |
| < 14 Jahre | Strafunmündig (keine Bestrafung möglich) |
| 14 - 18 Jahre | Strafmündig unter Jugendstrafrecht |
| > 18 Jahre | voll Strafmündig bis 21 Anwendung Jugendstrafrecht möglich |
Möglichkeit auf Schadensersatz oä. verklagt zu werden
| < 7 Jahre | Deliktunfähig |
| 7 - 18 Jahre | beschränkt Deliktfähig (abhängig von eigner Fähigkeit Unrecht einzusehen) |
| > 18 Jahre | voll Deliktfähig |
| legislative | exekutive | judikative |
| gesetzgebend | ausführend | rechtssprechend |
| Bundestag Landtag Kreistag | Bundesregierung Landesregierung Bürgermeister | Bundesverfassungsgericht Gerichte der Länder Amtsgericht |
Vorraussetzungen:
Überhangmandate:
5 % - Klausel:
Koalition:
Fraktion:
Opposition:
Mehrheitswahlsystem:
Verhältniswahl:
Mischwahl:
Partein:
Petitionsrecht:
Demonstrationen:
Bürgerentscheid:
Bedürfnisse:
Bedarf:
Wirtschaften: Planvoller Einsatz von Mitteln
Güter: Alle Mittel zur Bedürfnissbefriedigung
Arbeitsteilung: Bildung unterschiedlicher Berufe und Zerlegung von Arbeiten
Ökonomisches Prinzip: Zwischen Mitteleinsatz und Ertrag sollte optimales Verhältnis bestehen
Minimalprinzip: Ziel mit möglichst wenig Input erreichen
Maximalprinzip: Mit Mitteln möglichst großen Output erreichen
Preisbildung: Angebot & Nachfrage
Produktionsfaktoren: Kapital, Arbeit, Natur, Bildung
Bundesinlandsprodukt: Summe aller in Volkswirtschaft produzierten Endverbrauchsgüter eines Jahres
Gerechte Einkommensverteilung:
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht:
Geldwertstabilität:
Umweltschonung:
Vollbeschäftigung:
Konjunktur:
Phasenwechsel des Wirtschaftsablaufes
Vier Phasen:
Konjunkturbeeinflussung:
Die Europäische Zentralbank:
Ermöglicht Banken:
Ist eine selbständige Wirtschaftliche Einheit
Gewerbefreiheit: jeder Geschäftsfähige kann ein Unternehmen gründen
| Gründung | Führung | Haftung | Gewinne | |
|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | formlos, wenn nichts anderes Gewählt wurde | der Einzelunternhemer | unbeschränkt, auch Privatvermögen | vollständig an Einzelunternehmer |
| Gesellschaft des bürgerlichen Recht (GbR) | entsteht sobald zwei Personen zusammen etwas betreiben (Bsp.: Fahrgemeinschaft) | zwei oder mehr Gesellschafter | alle unbeschränkt | fair aufgeteilt |
| Offene Handelsgesellschaften (OHG) | Gesellschaftsvertrag notwendig, Eintragung ins Handelsregister | zwei oder mehr Gesellschafter, Führung gleich oder anders Festgelegt | alle unbeschränkt | 4% zu Kapitalanlagen, erst fair |
| Kommanditgesellschaft (KG) | eine Vollhafter & Teilhafter (Kommanditist) | Komplementär allein, Kommanditist hat Kontrollrecht | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist mit einlagen | 4 % Kapitaleinlagen, erst fair aufgeteilt |
| Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | notarieller Vertrag, Stammkapital von min. 25.000€ | ein oder mehr Geschäftsführer (gewählt), ab 500 Arbeitnehmer Aufsichtsrat | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | GmbH selbständiges Steuerobjekt, Einkommenssteuer |
| Aktiengesellschaft (AG) | Festlegung eines Gesellschaftsvertrags, Grundkapital min. 50.000€, wird an Börse gelistet | ein Vorstand dieser wird von Aufsichtsrat kontrolliert, 1 / Jahr Hauptversammlung | nur mit Vermögen | Aktionäre recht auf Anteile am Reingewinn |