Das Reisegewerbe im Handwerk bezeichnet eine gewerbliche Tätigkeit, bei der handwerkliche Leistungen ohne festen Niederlassungsort angeboten werden. Typisch ist, dass Handwerker ihre Dienste direkt bei Kund*innen vor Ort anbieten. Im Gegensatz zum stationären Handwerk unterliegt das Reisegewerbe besonderen rechtlichen Voraussetzungen, etwa der Pflicht zum Besitz einer Reisegewerbekarte, und umfasst nur bestimmte, klar definierte Tätigkeiten innerhalb des zulassungsgebundenen und zulassungsfreien Handwerks.

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